Rahmenvertrag über Dienstleistungen

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Dieser Rahmenvertrag über Dienstleistungen („MSA“) wird geschlossen zwischen Anysphere, Inc. („Anysphere“) und dem Kunden, der eine Bestellung für den Service aufgibt oder anderweitig auf den Service zugreift („Kunde“ oder „Sie“) (jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Dieser MSA tritt zu dem früheren der folgenden Ereignisse in Kraft: (a) dem erstmaligen Zugriff des Kunden auf den Service über eine beliebige Online-Bereitstellung, Registrierung oder einen Bestellprozess oder (b) dem Datum des Inkrafttretens des ersten Bestellformulars, das auf diesen MSA Bezug nimmt („Datum des Inkrafttretens“). Dieser MSA wird zusammen mit jedem geltenden Bestellformular und der Datenverarbeitungsvereinbarung gemeinsam als die „Vereinbarung“ bezeichnet. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer juristischen Person abschließen, versichern Sie, dass Sie die rechtliche Befugnis haben, diese juristische Person zu verpflichten.

  1. Begriffsbestimmungen. In dieser Vereinbarung gelten folgende Definitionen:

    1. "Affiliate" bezeichnet jede Einheit, die den Kunden direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Kunden steht, wobei "Kontrolle" den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis bedeutet, die Geschäftsführung und Unternehmenspolitik des Kunden zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen.

    2. "Anysphere Intellectual Property" bezeichnet den Service und alle seine Bestandteile (einschließlich Schnittstellen, Grafiken, Design, Code, Software und Daten) sowie alle zugehörigen Verbesserungen, Modifikationen, geistiges Eigentum, Plattformkomponenten, Machine-Learning-Modelle, Algorithmen, Quellcode und Trainingsdatensätze sowie alle darauf basierenden abgeleiteten Werke. Zur Klarstellung gilt: Anysphere Intellectual Property umfasst keine Kundendaten.

    3. "Authorized Users" bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Agenten des Kunden und seiner Affiliates, die vom Kunden autorisiert wurden, im Rahmen der diesem Vertrag zufolge dem Kunden eingeräumten Rechte auf den Service zuzugreifen und ihn zu nutzen, und für die der Zugang zum Service im Rahmen dieses Vertrags erworben wurde.

    4. "Beta Services" bezeichnet ein Produkt, einen Service oder eine Funktionalität, die von Anysphere bereitgestellt wird und dem Kunden nach dessen Wahl zu Testzwecken zur Verfügung gestellt werden kann, einschließlich zu reduzierten Preisen oder ohne zusätzliche Kosten.

    5. "Customer Data" bezeichnet jeglichen Code, Daten, Text sowie sonstige Inhalte, die der Kunde oder seine Authorized Users in den Service eingeben, einreichen, hochladen oder anderweitig dort einstellen oder an den Service übermitteln. Kundendaten stellen vertrauliche Informationen des Kunden dar.

    6. "Documentation" bezeichnet die Benutzerhandbücher, Leitfäden und technische Dokumentation von Anysphere in Bezug auf den Service, die Anysphere dem Kunden zur Verfügung stellt.

    7. "Order Form" bezeichnet jedes Anysphere-Bestellformular, das dieser MSA unterliegt, zwischen Anysphere und dem Kunden abgeschlossen wird und den vom Kunden bezogenen Service oder dessen Bestandteile spezifiziert.

    8. "Service" bezeichnet die Software, Plattform, APIs, Documentation und zugehörigen Tools von Anysphere, einschließlich der Website www.cursor.com, sowie alle zugehörigen Softwarekomponenten, die von Anysphere zur Erstellung, Bereitstellung, zum Hosting und zur Verwaltung von Softwareprojekten zur Verfügung gestellt werden.

  2. Zugriff und Nutzung.

    1. Gewährung des Zugangs. Der Service von Anysphere bietet eine Reihe von Coding-Tools auf Basis von maschinellem Lernen, die Entwickler:innen dabei unterstützen, Code einfacher und effizienter zu schreiben, und kann vorgeschlagenen Code, Ausgaben oder andere Funktionen bereitstellen. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt Anysphere dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen ein nicht-exklusives, beschränktes Recht, während der Laufzeit auf den Service zuzugreifen und ihn zu nutzen. Anysphere kann nach eigenem Ermessen den Service modifizieren, verbessern oder anderweitig ändern, sofern diese Änderungen den dem Kunden bereitgestellten Service nicht wesentlich einschränken oder nachteilig beeinflussen.

    2. Nutzungsbeschränkungen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet oder gesetzlich verboten ist, dürfen der Kunde und seine autorisierten Nutzer weder direkt noch indirekt: (i) den Service zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, decodieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur des Service abzuleiten oder darauf zuzugreifen; (ii) den Service modifizieren, übersetzen, reproduzieren oder abgeleitete Werke davon erstellen; (iii) den Service vermieten, verleasen, verleihen oder verkaufen; (iv) Eigentumshinweise vom Service entfernen; (v) den Service oder Vorschläge nutzen, um ein Modell zu entwickeln oder zu trainieren, das mit dem Service im Wettbewerb steht, oder Modell-Extraktions- oder Diebstahlsangriffe durchführen; (vi) den Service sondieren, scannen oder versuchen, in den Service einzudringen; (vii) einem Dritten die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Service zur Verfügung stellen, es sei denn, der Kunde fügt alle erforderlichen Informationen bei, damit andere die Tests replizieren können; (viii) unbefugte Programme Dritter verwenden, um Daten aus dem Service zu sammeln, zu scrapen oder zu extrahieren; (ix) den Service in einer Weise nutzen, die geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt, widerrechtlich nutzt oder anderweitig verletzt oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt; (x) Anysphere Daten oder Informationen senden oder anderweitig zur Verfügung stellen, die nach geltendem Recht einem besonderen Schutz unterliegen, der über die Anforderungen hinausgeht, die allgemein für „personenbezogene Informationen“ oder „personenbezogene Daten“ gelten, wie beispielsweise, nur zur Veranschaulichung, Informationen, die dem Health Information Portability and Accountability Act, dem Payment Card Industry Data Security Standard, dem Gramm-Leach-Bliley Act und anderen US-amerikanischen bundes- oder einzelstaatlichen oder ausländischen Gesetzen mit besonderen Sicherheitsstandards unterliegen; oder (xi) wissentlich Dritten gestatten, eine der vorstehenden Handlungen vorzunehmen. Der Kunde wird Anysphere unverzüglich über jede unbefugte Nutzung informieren, die dem Kunden zur Kenntnis gelangt, und in angemessenem Umfang mitwirken, um eine solche Nutzung zu verhindern und zu beenden, soweit dies in der Kontrolle des Kunden liegt.

    3. Beta-Services. Anysphere kann dem Kunden von Zeit zu Zeit Beta-Services zur Verfügung stellen. Beta-Services werden eindeutig als Beta, Pilot, Limited Release, Non-Production, Early Access, Evaluation oder mit einer ähnlichen Beschreibung gekennzeichnet. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er solche Beta-Services nutzt oder nicht nutzt. Beta-Services dienen Evaluierungszwecken und nicht dem produktiven Einsatz, werden nicht vollständig unterstützt und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die dem Kunden gegebenenfalls vorgelegt werden. Beta-Services werden auf „wie-besehen“- und „wie-verfügbar“-Basis ohne jegliche Form von Gewährleistung, Support, Wartung oder Speicherung bereitgestellt. Anysphere kann Beta-Services jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen und sie möglicherweise niemals allgemein verfügbar machen. Beta-Services können als vertrauliche Informationen von Anysphere gelten, wenn sie entsprechend von Anysphere gegenüber dem Kunden gekennzeichnet oder kommuniziert werden. ANYSPHERE ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT BETA-SERVICES ERGIBT – NUTZUNG AUF EIGENES RISIKO.

    4. Add-on- und nutzungsbasierte Funktionen. Der Kunde kann zusätzliche Produkte, Services oder Funktionen erwerben, die für das Funktionieren des Service nicht jeweils einzeln wesentlich sind, die Anysphere den Kunden jedoch ergänzend für erweiterte Funktionen zur Verfügung stellt, einschließlich nutzungsbasierter Preismodelle („Add-Ons“). Add-Ons können in einem anfänglichen Bestellformular festgelegt, während der Laufzeit durch direkte Implementierung durch den Kunden mittels über den Service verfügbar gemachter Module oder Konfigurationen hinzugefügt oder über ergänzende Bestellformulare hinzugefügt werden. Add-Ons, unabhängig davon, ob sie im anfänglichen Bestellformular enthalten oder später hinzugefügt werden, gelten als Teil des Service und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Add-on-Funktionen werden entsprechend den im Bestellformular festgelegten Bedingungen oder wie im Service angegeben bepreist.

  3. Rechte an geistigem Eigentum und an Daten.

    1. Eigentum am Service. Anysphere behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Interessen am Service und am geistigen Eigentum von Anysphere, allen diesbezüglichen Verbesserungen, Erweiterungen oder Modifikationen sowie allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eine Lizenz eingeräumt wird, darf der Kunde das geistige Eigentum von Anysphere ohne die ausdrückliche Genehmigung von Anysphere nicht nutzen. Aus dieser Vereinbarung werden keine stillschweigenden Lizenzen eingeräumt, und jede Partei behält sich alle Rechte vor, die der anderen Partei in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.

    2. Vorschläge. Der Kunde kann den Service nutzen, um auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Kundendaten Code, Ausgaben oder andere Funktionen zu generieren (zusammen "Vorschläge"). Anysphere überträgt hiermit dem Kunden alle Rechte, Eigentumsrechte und Interessen von Anysphere an sämtlichen Vorschlägen. Ungeachtet des Vorstehenden erkennt der Kunde an, dass Vorschläge automatisch durch Machine-Learning-Technologie generiert werden und ähnlich oder identisch zu Vorschlägen sein können, die anderen Kunden bereitgestellt werden, und dass dem Kunden aus dieser Vereinbarung keinerlei Rechte an Vorschlägen zustehen, die vom Service für oder an andere Kunden generiert, bereitgestellt oder zurückgegeben werden. Ferner erkennt der Kunde an, dass zahlreiche Einschränkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Vorschlägen bestehen, die von großen Sprachmodellen und anderen KI-Modellen (jeweils ein "KI-Modell") bereitgestellt werden, einschließlich: (i) Vorschläge können Fehler oder irreführende Informationen enthalten; (ii) KI-Modelle basieren auf vordefinierten Regeln und Algorithmen, die nicht in der Lage sind, kreativ zu denken und neue Ideen zu entwickeln, und zu sich wiederholenden oder schematischen Inhalten führen können; (iii) KI-Modelle können Schwierigkeiten haben, Feinheiten der Sprache zu verstehen; (iv) KI-Modelle können Schwierigkeiten mit komplexen Aufgaben haben, die logisches Denken, Urteilsvermögen und Entscheidungsfindung erfordern; und (v) die Daten, die zum Trainieren von KI-Modellen verwendet werden, können trotz angemessener Bemühungen zur Minderung solcher Risiken von schlechter Qualität oder voreingenommen sein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Bewertung sämtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Vorschlägen verantwortlich ist, einschließlich jeglicher Abhängigkeit von der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit von Vorschlägen.

    3. Eigentum an Kundendaten; Modelltraining. Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Interessen, die er an den Kundendaten, allen diesbezüglichen Verbesserungen, Erweiterungen oder Modifikationen sowie allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten hat. Durch das Übermitteln von Kundendaten an den Service gewährt der Kunde Anysphere die eingeschränkten Rechte, die für die Bereitstellung des Service durch Anysphere erforderlich sind. ANYSPHERE WIRD KUNDENDATEN ODER VORSCHLÄGE NICHT ZUM TRAINIEREN VON KI-MODELLEN VERWENDEN ODER DRITTEN ERLAUBEN, DAMIT KI-MODELLE ZU TRAINIEREN, ES SEI DENN, DER KUNDE STIMMT EINER DERARTIGEN NUTZUNG AUSDRÜCKLICH ZU. Der Kunde findet im Service Anweisungen dazu, wie er Präferenzen hinsichtlich der Nutzung von Kundendaten und Vorschlägen zum Training verwalten kann.

    4. Nutzungsdaten. Anysphere darf: (i) Nutzungsdaten erheben, analysieren und anderweitig intern für eigene Geschäftszwecke verarbeiten, unter anderem für Sicherheit und Analysen, zur Verbesserung des Service sowie für andere Entwicklungs- und Korrekturzwecke; und (ii) Nutzungsdaten nur in aggregierter und/oder anonymisierter Form und in einer Weise an Dritte weitergeben, die den Kunden oder seine autorisierten Nutzer nicht identifiziert. "Nutzungsdaten" bezeichnet technische Protokolle, Daten und Erkenntnisse über die Nutzung des Service durch den Kunden und dessen Interaktionen mit dem Service, jedoch ohne Kundendaten und Vorschläge.

  4. Verpflichtungen des Kunden.

    1. Allgemeines. Der Kunde ist für die Nutzung des Service und der Vorschläge durch sich selbst und seine Autorisierten Nutzer verantwortlich, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Sicherstellung, dass die Anmeldedaten eines Autorisierten Nutzers nicht von mehreren Personen verwendet werden, die Wahrung der Sicherheit der Kontozugangsdaten sowie die unverzügliche Benachrichtigung von Anysphere, sobald der Kunde von einer unbefugten Nutzung des Service oder einem unbefugten Zugriff auf den Service Kenntnis erlangt. Anysphere haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus dem Versäumnis des Kunden oder seiner Autorisierten Nutzer entstehen, diese Vereinbarung einzuhalten. Der Kunde hat alle Autorisierten Nutzer über die Bestimmungen dieser Vereinbarung in dem Umfang zu informieren, in dem sie für die Nutzung des Service durch diese Autorisierten Nutzer gelten.

    2. Kundendaten. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Kundendaten (einschließlich der Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen). Durch die Übermittlung von Kundendaten an den Service sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass: (i) der Kunde über alle erforderlichen Rechte an den Kundendaten für deren Nutzung mit dem Service verfügt; und (ii) die Übermittlung von Kundendaten an den Service keine Rechte Dritter (einschließlich Datenschutzrechten, vertraglicher Rechte, Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums) verletzt. Anysphere ist nicht für die Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von Kundendaten verantwortlich.

    3. Dienste Dritter. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Service Integrationen mit optionalen, von Dritten bereitgestellten Diensten ("Dienste Dritter") anbietet, einschließlich, ohne Einschränkung, optionaler Erweiterungen und Plug-in-Anwendungen, die Autorisierte Nutzer selbst installieren können. Anysphere wird derartige Inhalte oder Funktionen im Service deutlich und gut sichtbar als Dienste Dritter kennzeichnen oder entsprechend beschreiben. Wenn Autorisierte Nutzer nach eigenem Ermessen beschließen, auf einen Dienst Dritter zuzugreifen oder diesen zu nutzen, unterliegt ein solcher Zugriff auf den Dienst Dritter und dessen Nutzung den von diesem Dienst Dritter bereitgestellten Geschäftsbedingungen. Anysphere gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf Dienste Dritter oder deren Anbieter ab.

    4. Automatische Codeausführung. Der Service kann eine Funktion enthalten, die Code-Vorschläge automatisch ohne manuelle Überprüfung oder Bestätigung ausführt und entsprechend deutlich gekennzeichnet ist. Durch das Aktivieren dieser Funktion erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er alle Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung automatisch generierten Codes übernimmt, einschließlich, ohne Einschränkung, Systemausfällen, Softwarefehlern, Datenverlust und Sicherheitslücken. DER KUNDE TRÄGT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR JEGLICHE AUSWIRKUNGEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DIESER FUNKTION ERGEBEN, EINSCHLIESSLICH DER SICHERSTELLUNG ANGEMESSENER SCHUTZMAßNAHMEN SOWIE AUSREICHENDER TESTS UND ÜBERWACHUNG.

  5. Gebühren und Zahlungen.

    1. Gebühren. Der Kunde hat Anysphere die Gebühren ("Gebühren"), wie auf Anyspheres Preisseite festgelegt, sofern von den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ohne Aufrechnung oder Abzug zu zahlen. Wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet, kann Anysphere unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsbehelfe von Anysphere: (i) Zinsen auf jeden Betrag erheben, der mehr als dreißig (30) Tage überfällig ist, und zwar in Höhe von 1,5 % pro Monat oder, falls geringer, in der nach geltendem Recht maximal zulässigen Höhe; und (ii) falls dieser Ausfall sechzig (60) Tage oder länger andauert, den Zugriff des Kunden und seiner Autorisierten Nutzer auf einen Teil oder die Gesamtheit des Service aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind.

    2. Steuern. Alle Gebühren und sonstigen vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich Steuern und ähnlicher Abgaben. Der Kunde ist verantwortlich für alle Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie alle sonstigen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeder Art, die von einer bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde auf die vom Kunden hierunter zu zahlenden Beträge erhoben werden, mit Ausnahme etwaiger Steuern auf das Einkommen von Anysphere.

  6. Vertrauliche Informationen; Feedback.

    1. Vertrauliche Informationen. Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieses Vertrags kann jede Partei der anderen Partei Informationen über ihre geschäftlichen Angelegenheiten, Produkte, vertrauliches geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen Dritter und andere sensible Informationen offenlegen oder zur Verfügung stellen, die als "vertraulich" oder mit einer ähnlichen Kennzeichnung versehen oder auf andere Weise gekennzeichnet sind oder die eine verständige Person unter Berücksichtigung der Umstände der Offenlegung als vertraulich ansehen würde (zusammen "Vertrauliche Informationen"). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung (i) ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht durch die empfangende Partei allgemein zugänglich sind; (ii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind; (iii) von der empfangenden Partei rechtmäßig auf nicht vertraulicher Grundlage von einem Dritten erhalten wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Die empfangende Partei darf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei keiner Person oder Organisation offenlegen, außer den Mitarbeitenden oder Berater:innen der empfangenden Partei, die die Vertraulichen Informationen kennen müssen, damit die empfangende Partei ihre Rechte ausüben oder ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen kann, und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens ebenso restriktiv sind wie die hierin enthaltenen. Ungeachtet des Vorstehenden darf jede Partei Vertrauliche Informationen in dem begrenzten Umfang offenlegen, der erforderlich ist, um einer Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle nachzukommen, oder soweit dies anderweitig zur Einhaltung des geltenden Rechts notwendig ist, vorausgesetzt, dass die Partei, die die Offenlegung aufgrund einer solchen Anordnung vornimmt, der anderen Partei zuvor schriftliche Mitteilung gemacht und angemessene Anstrengungen unternommen hat, eine Schutzanordnung zu erwirken, es sei denn, eine solche Mitteilung ist gesetzlich untersagt. Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags gibt die empfangende Partei der offenlegenden Partei unverzüglich alle Kopien der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, gleich in welcher schriftlichen, elektronischen oder sonstigen Form oder auf welchem Medium, zurück oder vernichtet alle derartigen Kopien und bestätigt der offenlegenden Partei schriftlich, dass diese Vertraulichen Informationen vernichtet wurden.

    2. Feedback. Wenn der Kunde sich entscheidet, Anregungen und Vorschläge zu bestehenden Funktionalitäten, zu Problemen mit dem Service oder zu vorgeschlagenen Änderungen oder Verbesserungen des Service ("Feedback") zu übermitteln, gewährt der Kunde Anysphere ein unbeschränktes, zeitlich unbegrenztes, unwiderrufliches, nicht ausschließliches, vollständig abgegoltenes, gebührenfreies Recht sowie eine entsprechende Lizenz, das Feedback in jeder Weise und für jeden rechtmäßigen Zweck zu nutzen, einschließlich zur Verbesserung des Service und zur Erstellung anderer Produkte und Services, vorausgesetzt, das Feedback enthält keine vertraulichen Informationen des Kunden. Anysphere ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Nennung oder Anerkennung für bereitgestelltes Feedback zu gewähren.

  7. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.

    1. Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu, dass sie diesen Vertrag wirksam abschließt und über die rechtliche Befugnis hierzu verfügt. Darüber hinaus sichert Anysphere zu, dass: (i) der Service im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktioniert und (ii) Anysphere wirtschaftlich angemessene Anstrengungen nach Branchenstandards unternimmt, um die Übertragung von Malware oder bösartigem Code über den Service zu verhindern.

    2. Haftungsausschlüsse. MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN ABSCHNITT 7(A) WERDEN DER SERVICE UND DIE Suggestions "IM VORLIEGENDEN ZUSTAND" UND „NACH VERFÜGBARKEIT“ BEREITGESTELLT, UND ANYSPHERE LEHNT HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. ANYSPHERE LEHNT INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, DIE SICH AUS GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN, HANDELSBRÄUCHEN ODER GESCHÄFTSPRAXIS ERGEBEN. ANYSPHERE GIBT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER SERVICE ODER DIE Suggestions DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON ERFÜLLEN, OHNE UNTERBRECHUNG BETRIEBEN WERDEN, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ERZIELEN, MIT JEGLICHEM SYSTEM KOMPATIBEL SIND ODER SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SIND.

  8. Freistellung.

    1. Freistellung durch Anysphere. Anysphere stellt den Customer, dessen verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Agents von sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Schäden, Haftungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) ("Verluste") frei, verteidigt sie und hält sie schadlos, soweit diese aus einem Anspruch, einer Klage, Maßnahme oder einem Verfahren eines Dritten ("Drittpartei-Klage") entstehen, in dem behauptet wird, dass der Service oder eine Suggestion die geistigen Eigentumsrechte eines solchen Dritten verletzt oder unberechtigt nutzt. Sollte ein solcher Anspruch geltend gemacht werden oder es möglich erscheinen, dass der Service die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder unberechtigt nutzt, erklärt sich der Customer damit einverstanden, Anysphere nach alleinigem Ermessen zu gestatten: (i) den Service zu ändern oder zu ersetzen, um ihn verletzungsfrei zu gestalten; oder (ii) das Recht für die fortgesetzte Nutzung durch den Customer in Übereinstimmung mit diesem Agreement zu beschaffen. Falls eine der Parteien feststellt, dass keine der beiden Alternativen in zumutbarer Weise verfügbar ist, kann jede Partei dieses Agreement insgesamt oder in Bezug auf die betroffene Komponente oder den betroffenen Teil mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen; in diesem Fall gewährt Anysphere dem Customer eine anteilige Rückerstattung im Voraus bezahlter Gebühren für den verbleibenden ungenutzten Teil des gekündigten Service. Dieser Abschnitt 8(a) findet keine Anwendung auf Teile oder Komponenten des Service oder einer Suggestion: (A) die nicht von Anysphere erstellt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Customer Data oder Third-Party Services; (B) die von anderen als Anysphere geändert wurden, soweit die behauptete Verletzung auf einer solchen Änderung beruht; (C) die mit anderen Produkten, Prozessen oder Materialien kombiniert wurden, die nicht schriftlich von Anysphere genehmigt wurden, soweit die behauptete Verletzung auf einer solchen Kombination beruht; (D) bei denen der Customer die angeblich verletzende Nutzung nach entsprechender Benachrichtigung oder nach Information über Änderungen, die die behauptete Verletzung vermieden hätten, fortsetzt; oder (E) bei denen die Nutzung durch den Customer nicht im Einklang mit diesem Agreement steht.

    2. Beschränkung der Freistellung für Suggestions. Anysphere hat im Hinblick auf Suggestions keine Freistellungsverpflichtungen gemäß Abschnitt 8(a), wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (i) der Customer hat Inhaltsfilter, Beschränkungen oder andere Sicherheitssysteme, die Teil des Service sind, deaktiviert, umgangen, gestört oder in diese eingegriffen; (ii) der Customer wusste oder hätte wissen müssen, dass die Suggestion voraussichtlich ein Schutzrecht eines Dritten verletzt oder unberechtigt nutzt; oder (iii) der Customer verfügt nicht über rechtmäßige Befugnisse in Bezug auf sämtliche Customer Data, die zur Generierung der Suggestion verwendet wurden, die Gegenstand des Anspruchs ist.

    3. Freistellung durch Customer. Der Customer stellt Anysphere sowie dessen leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Agents von sämtlichen Verlusten frei, verteidigt sie und hält sie schadlos, soweit diese aus einer Drittpartei-Klage entstehen, in der behauptet wird, dass Customer Data geistige Eigentumsrechte oder sonstige Schutzrechte eines solchen Dritten verletzt oder unberechtigt nutzt, oder die sich aus der Nutzung des Service unter Verstoß gegen dieses Agreement ergibt oder damit in Zusammenhang steht.

    4. Freistellungsverfahren. Eine Partei, die Freistellung begehrt, wird der freistellenden Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung von einem Anspruch eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, ihr eine angemessene Unterstützung bei der Verteidigung oder Untersuchung des Anspruchs gewähren und der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs einschließlich der Auswahl des Rechtsbeistands einräumen, wobei die freistellungssuchende Partei auf eigene Kosten an ihrer eigenen Verteidigung teilnehmen kann. Die freistellende Partei darf keinen Vergleich oder Kompromiss eines Anspruchs ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abschließen, welche nicht unbillig verweigert werden darf, außer dass die freistellende Partei ohne Zustimmung jeden Vergleich eines Anspruchs abschließen darf, der den Anspruch ohne Haftung der anderen Partei, ohne Beeinträchtigung von Rechten der anderen Partei und ohne die Verpflichtung der anderen Partei zu einem Schuldeingeständnis erledigt. Keine der Parteien wird die Bedingungen eines Vergleichs offenlegen, es sei denn, sie ist dazu durch gerichtliche oder sonstige behördliche Anordnung verpflichtet, und keine der Parteien wird einen Vergleich veröffentlichen oder Dritten die Veröffentlichung eines Vergleichs gestatten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.

    5. Alleiniger Rechtsbehelf. DIESER ABSCHNITT 8 LEGT DIE EINZIGEN RECHTSBEHELFE, HAFTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN FÜR JEGLICHE TATSÄCHLICHEN, DROHENDEN ODER BEHAUPTETEN ANSPRÜCHE FEST, DASS DER SERVICE, SUGGESTIONS ODER CUSTOMER DATA GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE EINER DRITTPARTEI VERLETZT, UNBERECHTIGT NUTZT ODER SONSTIG GEGEN SIE VERSTÖSST.

  9. Beschränkung der Haftung.

    1. Beschränkung mittelbarer Haftung. IM MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG NACH GELTENDEM RECHT HAFTET KEINE DER PARTEIEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG NACH JEGLICHER GESETZLICHER ODER BILLIGKEITSRECHTLICHER THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, FÜR (I) FOLGE-, BEGLEIT-, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, ERWEITERTE ODER STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE ODER (II) DATEN-, UMSATZ- ODER GEWINNVERLUSTE (IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG DAVON, OB DIREKT ODER INDIREKT), SELBST WENN DIESE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN.

    2. Haftungsobergrenze. IM MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG NACH GELTENDEM RECHT GILT, DASS – MIT AUSNAHME DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT ODER DES VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS EINER PARTEI, DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 8 UND DES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 2(B) – DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI AUS DIESER VEREINBARUNG AUF DEN GESAMTBETRAG BEGRENZT IST, DEN DER KUNDE ANYSPHERE IN DEM ZWÖLF (12) MONATE UMFASSENDEN ZEITRAUM UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, GEZAHLT HAT. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DESSEN, DASS EIN BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

  10. Laufzeit und Kündigung.

    1. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und bleibt, sofern nicht zuvor gemäß dieser MSA gekündigt, wie im Bestellformular festgelegt in Kraft.

    2. Kündigung. Zusätzlich zu allen anderen in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehenen Kündigungsrechten gilt: (i) Jede Partei kann diese Vereinbarung mit Wirkung zum Zeitpunkt einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und ein solcher Verstoß: (A) nicht behebbar ist; oder (B) sofern behebbar, 30 Tage nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes durch die nicht verletzende Partei an die verletzende Partei nicht behoben wurde; oder (ii) jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (A) insolvent wird; (B) einen Insolvenzantrag stellt oder ein solcher gegen sie gestellt wird oder sie anderweitig Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird; (C) eine allgemeine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder zu bewirken sucht; oder (D) die Bestellung eines Insolvenzverwalters, Treuhänders oder ähnlichen, vom Gericht bestellten Vertreters beantragt oder ein solcher bestellt wird, der einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts übernimmt oder veräußert. Kündigt der Kunde diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 10(b), gewährt Anysphere dem Kunden eine Erstattung bereits vorausbezahlter Gebühren für den verbleibenden ungenutzten Teil des gekündigten Service. Zusätzlich gilt: Verstößt ein autorisierter Nutzer gegen diese Vereinbarung oder handelt er anderweitig in einer Weise, die die Sicherheit des Service gefährdet, kann Anysphere das betreffende Konto des autorisierten Nutzers sperren oder kündigen.

    3. Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Vereinbarung stellt der Kunde die Nutzung des Service unverzüglich ein. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Anysphere Kundendaten, die für Anysphere in zumutbarer Weise zugänglich sind, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung zum Herunterladen zur Verfügung stellt und dass Kundendaten einunddreißig (31) Tage nach der Kündigung gelöscht werden, vorausgesetzt, dass Anysphere Informationen ausschließlich insoweit aufbewahren darf, wie dies zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Kein Ablauf und keine Kündigung berührt die Verpflichtung des Kunden, alle Gebühren zu zahlen, die vor einem solchen Ablauf oder einer solchen Kündigung fällig geworden sein können, oder berechtigt den Kunden zu einer Rückerstattung, sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig vorgesehen.

    4. Fortbestand. Dieser Abschnitt 10(d) sowie die Abschnitte 2(b), 3-4, 6-9, 10(c), 11 und 13-14 bleiben auch nach einer Beendigung oder einem Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft.

  11. Datenschutz und Sicherheit.

    1. Datenverarbeitungszusatzvereinbarung. Soweit Anysphere personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Anysphere-Datenverarbeitungszusatzvereinbarung („DPA“) und wird durch Bezugnahme in diese Vereinbarung einbezogen.

    2. Sicherheitsmaßnahmen. Anysphere setzt branchenübliche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Kundendaten zu übertragen, zu speichern und zu verarbeiten. Die Sicherheitspraktiken von Anysphere sind in der DPA beschrieben. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass trotz der Verwendung branchenüblicher Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten Übertragungen über das Internet nicht immer sicher sind und unbefugte Dritte die Sicherheit der Informationssysteme von Anysphere oder seiner Beauftragten, in denen Kundendaten gespeichert sind, verletzen können. Dementsprechend bleibt der Kunde dafür verantwortlich, angemessene Sicherungskopien der Kundendaten anzufertigen, und Anysphere übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für jeglichen Verlust, jede Veränderung, Vernichtung, Beschädigung, Verfälschung oder Wiederherstellung von Kundendaten.

  12. Markenlizenz. Sofern im Bestellformular ausdrücklich vom Kunden genehmigt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Anysphere den Kunden als Kunden von Anysphere und/oder als Nutzer des Dienstes bezeichnet und den Namen, die Marke sowie das Logo des Kunden („Customer Marks“) in Vertriebs- und Marketingmaterialien in jeglicher Form und in jeglichen Medien, einschließlich auf der eigenen Website und in sozialen Medien, verwenden darf. Anysphere erwirbt keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder sonstige Interessen an den Customer Marks, und jede Nutzung der Customer Marks durch Anysphere erfolgt zum Vorteil des Kunden.

  13. Streitbeilegung.

    1. Streitigkeiten. Im Falle einer Streitigkeit, eines Anspruchs oder eines Konflikts im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung („Streitigkeit“) werden die Parteien zunächst nach Treu und Glauben versuchen, die Angelegenheit informell beizulegen. Die Partei, die die Streitigkeit erhebt, muss die andere Partei benachrichtigen („Streitmitteilung“). Diese hat ab dem Datum der Zustellung der Streitmitteilung dreißig (30) Tage Zeit, einen Zeitpunkt vorzuschlagen, zu dem sich die Parteien mit Führungskräften auf angemessener Entscheidungsebene treffen, um zu versuchen, die Streitigkeit beizulegen. Wenn die Parteien die Streitigkeit nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Zustellung der Streitmitteilung beigelegt haben, kann jede Partei versuchen, die Streitigkeit gemäß Abschnitt 13(b) durch ein Schiedsverfahren lösen zu lassen.

    2. Schiedsverfahren; Verzicht auf Sammelklagen. Jede Streitigkeit wird in einem endgültigen, bindenden Schiedsverfahren entschieden. Ein im Rahmen des anwendbaren Schiedsverfahrens nach diesem Abschnitt 13(b) ergangener Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. JEDE PARTEI ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, AUF DAS RECHT AUF EIN GESCHWORENENVERFAHREN SOWIE AUF DAS RECHT, SICH EINER SAMMELKLAGE ANZUSCHLIESSEN UND DARAN TEILZUNEHMEN, ZU VERZICHTEN. Streitigkeiten werden von einem Einzelschiedsrichter in San Francisco, Kalifornien, gemäß den „Comprehensive Arbitration Rules and Procedures“ von Judicial Arbitration and Mediation Services, Inc. entschieden.

    3. Billiger Rechtsschutz. Dieser Abschnitt 13 beschränkt keine der Parteien darin, Billigkeitsrechtsschutz (equitable relief) zu beantragen.

    4. Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieses Abschnitts „Streitbeilegung“ als nicht durchsetzbar erachtet werden, bleibt der Rest weiterhin in Kraft, mit der Ausnahme, dass, wenn eine teilweise Undurchsetzbarkeit dazu führen würde, dass Sammel- oder Vertreter-Schiedsverfahren zulässig wären, dieser Abschnitt „Streitbeilegung“ insgesamt nicht durchsetzbar ist.

  14. Sonstiges.

    1. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich getroffen wurden. Im Falle eines Widerspruchs gilt folgende Rangfolge: (i) Order Form; (ii) DPA; (iii) MSA; (iv) alle anderen einbezogenen Dokumente.

    2. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Ersuchen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Kommunikationen im Rahmen dieses Vertrags (jeweils eine "Mitteilung") müssen schriftlich erfolgen und an die Parteien adressiert werden: (i) für den Kunden an die physische und/oder E‑Mail‑Adresse, die auf der ersten Seite des Bestellformulars angegeben ist oder an eine andere Adresse, die der Kunde im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Service angegeben hat; und (ii) für Anysphere per E‑Mail an legal@cursor.com, z. Hd.: Legal Department, mit einer Papierkopie an: Anysphere, Inc., 2261 Market Street STE 86466, San Francisco, CA 94114, z. Hd.: Legal Department. Alle Mitteilungen müssen per persönlicher Zustellung, landesweit anerkanntem Nachtkurier (mit vorab entrichteten Gebühren), E‑Mail oder per Einschreiben oder registrierter Post (in jedem Fall mit Rückschein, vorfrankiert) zugestellt werden. Sofern in dieser MSA nicht anders vorgesehen, wird eine Mitteilung nur mit Eingang bei der empfangenden Partei wirksam und nur, wenn die Mitteilung versendende Partei die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

    3. Höhere Gewalt. In keinem Fall haftet eine der Parteien gegenüber der jeweils anderen Partei oder gilt als vertragsverletzend im Hinblick auf diese Vereinbarung aufgrund eines Versäumnisses oder einer Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungspflichten), wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, Krieg, Terrorismus, Invasion, Aufruhr oder sonstige zivile Unruhen, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder -verlangsamungen oder sonstige industrielle Störungen oder den Erlass eines Gesetzes oder Maßnahmen einer Regierungs- oder öffentlichen Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos.

    4. Änderungen und Modifikationen. Anysphere kann diese MSA jederzeit nach angemessener Benachrichtigung aktualisieren, einschließlich durch Veröffentlichung auf unserer Website. Wenn nach unserem alleinigen Ermessen eine Aktualisierung Ihre Rechte oder Pflichten wesentlich berührt, wird Anysphere mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Aktualisierung eine entsprechende Mitteilung geben, es sei denn, die Aktualisierung ist erforderlich, damit Anysphere geltendem Recht nachkommt. In diesem Fall wird Anysphere so viel Vorlaufzeit wie vernünftigerweise möglich gewähren. Alle anderen Aktualisierungen werden an dem Datum wirksam, an dem die aktualisierten MSA-Bedingungen veröffentlicht werden. Mit Ausnahme einer Aktualisierung zur Einhaltung geltenden Rechts gelten Aktualisierungen dieser MSA nicht für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Anysphere, die vor der Aktualisierung entstanden sind. Keine sonstige Änderung oder Modifikation dieser MSA ist wirksam, sofern sie nicht schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes oder der fortgesetzte Zugriff auf den Dienst durch den Kunden nach Inkrafttreten einer Aktualisierung gilt als Zustimmung zu dieser Aktualisierung. Wenn der Kunde mit einer Aktualisierung nicht einverstanden ist, kann der Kunde die Nutzung des Dienstes einstellen oder diese Vereinbarung kündigen.

    5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags in irgendeiner Gerichtsbarkeit ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine andere Bestimmung dieses Vertrags und berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in irgendeiner anderen Gerichtsbarkeit. Sobald festgestellt wird, dass eine Bestimmung oder sonstige Regelung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diesen Vertrag so zu ändern, dass ihre ursprüngliche Absicht in für beide Seiten annehmbarer Weise so weit wie möglich gewahrt bleibt, damit die hierin vorgesehenen Transaktionen in größtmöglichem Umfang wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden können.

    6. Geltendes Recht; Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den internen Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne dass Rechtswahl- oder kollisionsrechtliche Bestimmungen Anwendung finden, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung als der des Bundesstaates Kalifornien erfordern oder zulassen würden. Jede Klage, jedes Verfahren oder jeder Rechtsstreit, die bzw. der sich aus dieser Vereinbarung oder den hierin gewährten Lizenzen ergibt oder damit in Zusammenhang steht und nicht gemäß Abschnitt 13 (Streitbeilegung) durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden muss, wird ausschließlich bei den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Bundesstaates Kalifornien, jeweils mit Sitz in der City and County of San Francisco, anhängig gemacht, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für jede derartige Klage, jedes derartige Verfahren oder jeden derartigen Rechtsstreit.

    7. Abtretung. Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf, mit der Maßgabe, dass jede Partei diesen Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei an ihren Rechtsnachfolger im Rahmen einer Fusion, Akquisition, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, auf die sich dieser Vertrag bezieht, abtreten darf, vorausgesetzt, ein solcher Rechtsnachfolger ist kein direkter Wettbewerber der nicht abtretenden Partei. Jede Abtretung oder Übertragung in Verletzung dieses Abschnitts ist nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet die abtretende oder übertragende Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Dieser Vertrag ist für die Parteien sowie deren jeweilige zulässige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.

    8. Ausfuhrbestimmungen. Der Service nutzt Software und Technologie, die US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen unterliegen können, einschließlich des US Export Administration Act und der zugehörigen Vorschriften. Keine Partei darf den Service oder die zugrunde liegende Software oder Technologie direkt oder indirekt exportieren, re-exportieren oder offenlegen oder den Service oder die zugrunde liegende Software oder Technologie aus einem Hoheitsgebiet oder Land heraus zugänglich machen, in bzw. in das der Export, Re-Export oder die Offenlegung durch Gesetz, Verordnung oder sonstige Vorschriften untersagt ist. Jede Partei hat alle anwendbaren bundesrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen einzuhalten und alle erforderlichen Verpflichtungen zu erfüllen (einschließlich der Einholung aller notwendigen Ausfuhrgenehmigungen oder sonstiger behördlicher Zustimmungen), bevor sie den Service oder die zugrunde liegende Software oder Technologie exportiert, re-exportiert, offenlegt oder anderweitig außerhalb der USA verfügbar macht.

    9. Rechte der US-Regierung. Sowohl die Dokumentation als auch die Softwarekomponenten, die den Service bilden, sind „commercial items“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. § 2.101 definiert ist, bestehend aus „commercial computer software“ und „commercial computer software documentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. § 12.212 verwendet werden. Dementsprechend erhält der Kunde, sofern er eine Behörde der US-Regierung oder ein Auftragnehmer derselben ist, nur diejenigen Rechte in Bezug auf den Service und die Dokumentation, die allen anderen Endnutzern gewährt werden, in Übereinstimmung mit (i) 48 C.F.R. § 227.7201 bis 48 C.F.R. § 227.7204 in Bezug auf das Verteidigungsministerium und dessen Auftragnehmer oder (ii) 48 C.F.R. § 12.212 in Bezug auf alle anderen Nutzer der US-Regierung und deren Auftragnehmer.

    10. Billigkeitsrechtsschutz. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass ein Verstoß oder angedrohter Verstoß dieser Partei gegen ihre Verpflichtungen aus Abschnitt 6 oder, im Falle des Kunden, Abschnitt 2(b), der anderen Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den ein monetärer Schadensersatz kein angemessener Rechtsbehelf wäre, und stimmt zu, dass die andere Partei im Falle eines solchen Verstoßes oder angedrohten Verstoßes Anspruch auf Billigkeitsrechtsschutz hat, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer Unterlassungsverfügung, der tatsächlichen Vertragserfüllung sowie jeder anderen Abhilfe, die von einem Gericht gewährt werden kann, ohne dass hierfür eine Sicherheitsleistung oder andere Sicherheit zu stellen ist oder ein tatsächlicher Schaden oder die Unzulänglichkeit eines monetären Schadensersatzes nachgewiesen werden muss. Diese Rechtsbehelfe sind nicht ausschließlich und bestehen zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die gesetzlich, nach Billigkeitsgrundsätzen oder anderweitig zur Verfügung stehen können.

    11. Verzicht. Das Unterlassen oder die verspätete Ausübung von Rechten oder Rechtsbehelfen aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar und gilt auch nicht als solcher; eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs schließt die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs nicht aus.